Allgemeine Geschäftsbedingungen & Regelwerk

Jetskiverleih 2010

www.jetskiverleih.at
 

SEADOO/Jetski Regelpapier Jetskiverleih Austria 

1. Die Seadoos GTI & GTX sind NICHT Haftpflicht versichert, es besteht auch KEINE  Kaskoversicherung! Urlaubskasko & Haftpflicht sollten unbedingt abgeschlossen werden.  Der KFZ Anhänger ist Haftpflichtversichert!

2. Der Fahrer fährt immer auf eigene Verantwortung - es können keine wie immer gearteten Schadenersatzforderungen an den Vermieter gestellt werden. 

3. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift einen geeigneten Motorbootführerschein (Binnen) zu besitzen oder es ist ein Patentbesitzer mit an Bord zu nehmen (Beifahrer). 

4. Eventuelle Strafen durch die Wasserpolizei oder sonstigen Behörden sind allein vom Mieter zu tragen! 

5. Es ist unbedingt Rücksicht auf andere Wassersport Teilnehmer (Schwimmer, Fischer, Ruderboote, Motorboote etc.) zu nehmen! 

7. Es darf nie in Ufernähe gefahren werden! (Abstand zum Ufer min. 20 Meter aufgrund seichter Stellen!). Auch von der Groß Schifffahrt ist Abstand zu halten! (Wellenschlag & Sogwirkung) 

8. Es ist geeignete Bekleidung wie Neopren Anzug und Schwimmweste zu tragen - die Notaus-Reissleine muss am Handgelenk oder Weste befestigt werden. 

9. An- und Ablege Manöver sind im Schritttempo zu fahren - ACHTUNG: Die Jetskis sind nur bei laufendem Motor lenkbar (Strahldüse) - im Uferbereich können durch frühes Gasgeben Steine von der Jetpumpe angesaugt werden -Jetpumpenschaden! 

10. Es besteht rechtlich absolutes Alkohol und Medikamenten/Drogenverbot beim Betrieb eines Wassermotorrades!

11. Das Mietentgelt schließt einen Seadoo & KFZ Anhänger bis 750kg ungebremst (Haftpflichtversichert) mit ein.

12.Der Mieter ist für die Mietzeit rechtlicher Besitzer (Kaufvertrag mit Stornorecht) mit allen Rechten & Pflichten!  Sollte ein Fahrzeug vom Mieter nach dem Verleih gekauft werden, wird innerhalb von 14 Tagen das Mietentgelt auf den Kauf gutgeschrieben!

13. Verursachte Schäden an Fahrzeugen sind allein vom Mieter oder dessen Versicherung zu tragen! 

Reparaturen während der Mietzeit am Jetski dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter, Jetskiverleih Austria  duchgeführt werden!