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SEADOO/Jetski Regelpapier Jetskiverleih Austria
1.
Die Seadoos GTI & GTX sind NICHT Haftpflicht versichert, es besteht auch
KEINE
Kaskoversicherung! Urlaubskasko & Haftpflicht sollten unbedingt abgeschlossen
werden.
2.
Der Fahrer fährt immer auf eigene Verantwortung - es können keine wie
immer gearteten Schadenersatzforderungen an den Vermieter gestellt werden.
3.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift einen geeigneten Motorbootführerschein
(Binnen) zu besitzen oder es ist ein Patentbesitzer mit an Bord zu nehmen
(Beifahrer).
4.
Eventuelle Strafen durch die Wasserpolizei oder sonstigen Behörden sind allein
vom Mieter zu tragen!
5. Es ist unbedingt Rücksicht auf andere Wassersport
Teilnehmer (Schwimmer, Fischer, Ruderboote, Motorboote etc.) zu nehmen!
7.
Es darf nie in Ufernähe gefahren werden! (Abstand zum Ufer min. 20 Meter
aufgrund seichter Stellen!). Auch von der Groß Schifffahrt ist Abstand zu
halten! (Wellenschlag & Sogwirkung)
8.
Es ist geeignete Bekleidung wie Neopren Anzug und Schwimmweste zu tragen - die
Notaus-Reissleine muss am Handgelenk oder Weste befestigt werden.
9.
An- und Ablege Manöver sind im Schritttempo zu fahren - ACHTUNG: Die Jetskis
sind nur bei laufendem Motor lenkbar (Strahldüse) - im Uferbereich können
durch frühes Gasgeben Steine von der Jetpumpe angesaugt werden
-Jetpumpenschaden!
10. Es besteht rechtlich absolutes Alkohol und Medikamenten/Drogenverbot beim Betrieb eines Wassermotorrades!
11. Das Mietentgelt schließt einen Seadoo & KFZ Anhänger bis 750kg ungebremst (Haftpflichtversichert) mit ein.
12.Der Mieter ist für die Mietzeit rechtlicher
Besitzer (Kaufvertrag mit Stornorecht) mit allen Rechten & Pflichten!
13.
Verursachte Schäden an Fahrzeugen sind allein vom Mieter oder dessen
Versicherung zu tragen!
Reparaturen während der Mietzeit am Jetski dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter, Jetskiverleih Austria duchgeführt werden!